Haus -und Platzregeln (ab 01.01.2024)

Der Trainingsplatz des SC OG Wohlen ist Privatgelände und somit ausschliesslich für das Training von Deutschen Schäferhunden zugelassen.

Für das Training aller Rassen sind die Trainingsplätze des SKG oder der Hundesportvereine vorgesehen. Zudem haben alle Gebrauchshunderassen ihre eigenen Trainingsplätze und auch entsprechende Ausbildner.

Ausnahmen sind wie folgt umschrieben:

  1. Mitglieder des schweizerischen Schäferhundeklubs dürfen nach vorheriger Absprache gegen eine Gebühr, welche von der OG Wohlen festgelegt ist, den Platz benützen.
  2. Aktive Gönner der OG Wohlen, welche keinen Deutschen Schäferhund führen, sind herzlich willkommen, an den offiziellen Übungen teilzunehmen. Nach Absprache können sie das Gelände auch an Nichtübungstagen benutzen.
  3. Sind mehrere Hundeführer ausserhalb der offiziellen Übungen auf dem Platz, sollen sie sich vor Ort untereinander absprechen, so dass jeder Hundeführer trainieren kann, das heisst, nicht den Platz für sich über mehr als 30 Minuten am Stück belegen, sondern abwechseln, wie es Teamplayer eben machen.
  4. Das Privatgelände der OG Wohlen kann nach vorheriger Absprache und in Ausnahmefällen gegen Gebühr auch von nicht Schäferhunden benutzt werden z.B. als Vorbereitung auf eine Prüfung der OG Wohlen oder einer SM, resp. WM.
  5. Polizei und Militär können den Platz für ihre Hundetrainings 4x pro Jahr kostenlos benützen.
  6. Ausserhalb der offiziellen Übungen werden die Stromkosten für die Flutlichtanlage an die trainierenden Hundeführer belastet.
  7. Der Übungsbetrieb ist nur bis 22.00 Uhr gestattet (Gemeindeverordnung).
  8. Es sind die neuen Schutzdienstrichtlinien des SC resp. SKG einzuhalten.
  9. Jeder Hundeführer muss eine eigene Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen haben.
  10. Hunde sind versäubert und angeleint auf dem Areal zu führen.

    Für Neu-Zuzüger hat folgendes Gültigkeit:
  11. Die ersten zwei Lektionen gelten als Schnupperlektionen.
  12. Antrag auf Mitgliedschaft mit Eintrittsgrundgebühr und der Zustimmung für ca. 4-maliges Kochen/Jahr an einem der Übungsabende. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Mitgliedschaft beim Schweiz. Schäferhundeclub.
  13. Eine Abmeldung vom Übungsbetrieb beim zuständigen Übungsleiter ist erwünscht.

    Wir erwarten von unseren Trainingskollegen, dass das Ziel „Prüfungen zu absolvieren“ angestrebt wid

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